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Familienrecht

Im Falle der Trennung und der Scheidung stellen sich eine Vielzahl von Fragen: Wie gestalten sich der Umgang, die elterliche Sorge und der Kindesunterhalt? Welcher Ehegatte hat Anspruch auf Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, in welcher Höhe und wie lange? Was wird aus dem Haus oder der Ehewohnung und dem Hausrat? Wie ist das Vermögen aufzuteilen und wer hat Anspruch auf einen Zugewinnausgleich? Und schließlich stellt sich mit dem Stichwort „Versorgungsausgleich“ auch die Frage nach den rentenrechtlichen Konsequenzen der Beendigung der Ehe.

Die Beantwortung und Lösung dieser Fragen ist in der Regel mit starken Emotionen beider Ehepartner belastet. Es bedarf daher nicht nur guter Spezialkenntnisse der juristischen Materie, sondern auch eines hohen Einfühlungsvermögens, um einen „Rosenkrieg“ zu vermeiden und statt dessen zu einem sachlichen und wirtschaftlich vernünftigen Ergebnis, insbesondere im Interesse der Kinder, zu kommen.

Aber das Familienrecht umfasst nicht nur das Ehe- und Scheidungsrecht. Auch das Unterhaltsrecht, insbesondere die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern gewinnt immer mehr an Bedeutung. Und zum Familienrecht gehören auch die Rechtsbeziehungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft und das Adoptionsrecht.