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Ordnungswidrigkeitenrecht

Mit dem Ordnungswidrigkeitsrecht verbinden die meisten Menschen die Verstöße im Straßenverkehr, also die rote Ampel, die Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Trunkenheitsfahrt. Aber Bußgelder kann man nicht nur als Verkehrsteilnehmer „kassieren“. In nahezu allen öffentlich-rechtlichen Regelungen, sei es im Baurecht, im Gewerberecht, im Umweltrecht oder sogar im Schulrecht gibt es Vorschriften, bei denen Zuwiderhandlungen mit teils empfindlichen Bußgeldern bedroht sind. Wenn im Gesetz nichts Besonderes bestimmt ist, beträgt das „normale“ Bußgeld zwischen 5 und 1000 €. Aber viele Gesetze sehen deutlich höhere Bußgeldandrohungen vor.

Deswegen sollte man sich nicht nur im Bereich des Straßenverkehrs, sondern in allen öffentlich-rechtlich geregelten Bereichen, in denen man tätig wird, klar darüber sein, welche möglicherweise bußgeldbewehrten Pflichten man hat. Juristische Beratung im Vorfeld kann hier sehr sinnvoll sein, damit es nachher nicht „teuer“ wird.