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Forderungsbeitreibung


In einer Vielzahl von Fällen macht der Schuldner überhaupt keine Einwände gegen die Forderung des Gläubigers geltend, er ist einfach nur „klamm“ und nicht in der Lage, zu bezahlen. In diesen Verfahren liegt der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit nicht so sehr darin, die Forderung zu titulieren. Dies kann oftmals schnell und kostengünstig im Wege des Mahnverfahrens geschehen. Die Probleme beginnen erst im Vollstreckungsverfahren. Verfügt der Schuldner über pfändbares Vermögen? Hat er eine Arbeitsstelle und macht eine Lohnpfändung Sinn? Kann man sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einlassen, oder versucht der Schuldner nur, Zeit zu schinden?

Die Reform des Zwangsvollstreckungsrechtes im Jahre 2013 hat eine Vielzahl von Änderungen mit sich gebracht und den Gerichtsvollziehern erhebliche Befugnisse gebracht, verwertbares Vermögen des Schuldners zu ermitteln. Dazu gehören z.B. Anfragen beim Kfz-Bundesamt, ob auf den Schuldner Fahrzeuge zugelassen sind oder die Ermittlung von Kontoverbindungen. Dies geschieht aber nur auf Antrag des Gläubigers und hat leider auch zu einer erheblichen Arbeitsmehrbelastung der Gerichtsvollzieher geführt, so dass die Bearbeitungszeiten der Vollstreckungsaufträge zumeist bei mehreren Monaten liegen.

Wir nutzen daher in vielen Fällen unsere Zusammenarbeit mit der Creditreform, um bereits im Vorfeld zu ermitteln, ob die Vollstreckung überhaupt Sinn macht oder ob dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterhergeworfen wird.

In den Fällen, in denen der Schuldner während des Verfahrens in die Insolvenz geht, melden wir die Forderung im Insolvenzverfahren an und überwachen sie während der gesamten Dauer des Verfahrens, das sich meistens über Jahre hinzieht.