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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das wohl weitgefächertste Rechtsgebiet und greift in fast alle Lebensbereiche des Bürgers ein. Es umfasst das öffentliche Baurecht mit dem Baugenehmigungsverfahren, das öffentliche Wirtschaftsrecht mit dem Gewerberecht, der Handwerksordnung und dem Gaststättengesetz, aber auch das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Ausländerrecht und das Schulrecht. Überall da, wo der Bürger dem Staat und seinen Behörden gegenübersteht, wird dieses Rechtsverhältnis durch öffentlich-rechtliche Normen geprägt, die dem Verwaltungsrecht angehören.

Nicht zu Unrecht überfällt den Bürger oftmals ein Gefühl der „Ohnmacht“. Zum einen kennt er die zahlreichen Gesetze und Verordnungen, die ihn betreffen, in vielen Fällen gar nicht. Zum anderen gibt es leider immer noch Mitarbeiter der Verwaltung, die sich nicht als Dienstleister für den Bürger verstehen.

Ziel einer anwaltlichen Vertretung muss es in der Regel sein, einen langjährigen Verwaltungsrechtsstreit zu vermeiden und in Verhandlungen mit den Behörden zu einem schnellen, rechtssicheren und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis zu kommen. Wenn dies aber nicht möglich ist, sollte man auch den Gang zu den Verwaltungsgerichten mit seinen überwiegend höchst qualifizierten Richterinnen und Richtern nicht scheuen.