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Marken- und Urheberrecht

Im Zuge der Globalisierung hat das Marken- und Urheberrecht verstärkt an Bedeutung gewonnen. Seit der Einführung des Markengesetzes 1994 ist ein umfassender Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben in einem einheitlichen Register beim Bundespatent- und Markenamt in München möglich, dies zu überschaubaren Kosten.

Immer mehr Gewerbetreibende machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, um die von ihnen im Geschäftsverkehr verwendeten Bezeichnungen gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Anmeldung ist allerdings nicht ganz einfach, da der Schutz nur für bestimmte, fest vorgegebene „Warenklassen“ möglich ist, die bei der Anmeldung angegeben werden müssen. Stellt sich heraus, dass eine gleiche oder ähnliche Marke bereits registriert ist, muss gegebenenfalls ein Widerspruchs- oder Löschungsverfahren geführt werden.

Geschützt werden kann im Übrigen nicht nur die Bezeichnung selbst, sondern auch ein „Logo“. Wird der Markenschutz durch Dritte verletzt, stehen dem Berechtigten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, so wie sie auch im sonstigen Urheberrecht gegeben sind. Um solche Verstöße aufzudecken, ist naturgemäß das Internet eine wichtige Informationsquelle. Insbesondere die Verletzung von Urheberrechten an Wort und Bild wird regelmäßig über das Internet nachgewiesen.