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Medizinrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist so interdisziplinär wie das Medizinrecht. Hier greifen Privatrecht, öffentliches Recht, Sozialrecht und bisweilen auch Strafrecht ineinander.
Beim Arzthaftungsrecht geht es um die Geltendmachung oder die Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten. In vielen Fällen wird hierfür die Gutachterkommission für Behandlungsfehler eingeschaltet, die i.d.R. bei den Ärztekammern eingerichtet ist und überwiegend eine kostenlose Begutachtung durchführt. Dies erleichtert die Einschätzung der Erfolgsaussichten von Ansprüchen wegen fehlerhafter Behandlung.

Auseinandersetzungen des Patienten mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen stellen ebenfalls einen Kernbereich medizinrechtlicher Tätigkeit dar.

Zum Medizinrecht gehört aber auch der weite Bereich des ärztlichen Berufsrechtes, insbesondere das Vertragsarztrecht (Zulassungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsprüfung o.ä.) und das Krankenhausrecht. Die Beitreibung von Honoraransprüchen, sei es gegenüber dem Patienten oder den Kostenträgern, erfordert spezielle medizinrechtliche Kenntnisse. Gleiches gilt beim Erwerb oder dem Verkauf von Arztpraxen oder dem Zusammenschluss von Ärzten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung.