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Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis zeichnet sich dadurch aus, dass es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, das grundsätzlich langfristig angelegt ist. Deshalb sollte Rechtsberatung auch bereits sehr früh erfolgen, auch wenn sie nach außen hin gar nicht in Erscheinung tritt. Bereits durch klare und rechtssichere Formulierungen im Arbeitsvertrag können spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Und arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung, Versetzung, Beendigungs- oder Änderungskündigung müssen formal wie auch sachlich gut vorbereitet werden, um später in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren Bestand zu haben. Dies gilt ganz besonders, wenn vielleicht noch Mitwirkungsrechte des Betriebsrates zu beachten sind.

Für den Arbeitnehmer gelten teilweise sehr kurze Fristen bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Verteidigung gegen eine Kündigung. Auch für den Arbeitgeber gibt es kurze Fristen, so z.B. beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung.

Arbeitsgerichtliche Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass das Gericht verstärkt auf eine vergleichsweise Regelung hinwirkt. Hierfür gibt es sogar einen speziellen Gerichtstermin, die Güteverhandlung. Gerade im Arbeitsrecht macht eine schnelle Einigung besonderen Sinn: Für den Arbeitgeber kann ein längerer Rechtsstreit, möglicherweise durch zwei Instanzen, mit enormen wirtschaftlichen Risiken verbunden sein. Und auch für den Arbeitnehmer bringt eine Auseinandersetzung regelmäßig nicht nur wirtschaftliche, sondern insbesondere auch psychische Belastungen mit sich, so dass die bestehende Ungewissheit nach Möglichkeit mit einem zufriedenstellenden Ergebnis schnellstmöglich beendet werden sollte.

Das Arbeitsrecht ist eng verzahnt mit dem Sozialrecht. Bei jeder Beratung ist daher ein besonderes Augenmerk auf die sozialrechtlichen Auswirkungen einer Maßnahme oder einer Entscheidung zu richten.