Ihre anwaltlichen Ansprechpartner

Vertragsgestaltung / AGB

Es ist das Kleingedruckte und es sind die oftmals für juristische Laien unverständlichen Vertragsklauseln, die später für Streit und böse Überraschungen sorgen können. Insbesondere bei Verträgen, mit denen längerfristige Bindungen eingegangen werden sollen, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, damit man auch wirklich weiß, was man unterschreibt.

Ob es um die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen geht oder um ihre Erstellung, um hochkomplizierte Leasingverträge oder um undurchschaubare Rahmenverträge, um langfristige Mietverträge oder umfangreiche Bauverträge: Wir kennen aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung die einschlägigen „Fallstricke“ und können Sie im Einzelfall nicht nur kompetent beraten, sondern uns auch in die Vertragsverhandlungen einschalten.

Jeder, der notariell beurkundete Verträge abschließt, sollte im Übrigen wissen, dass der Notar nicht verpflichtet ist, einseitig über alle etwaigen Risiken aufzuklären. Auch bei Einschaltung eines Notars ist anwaltliche Beratung daher angezeigt.