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Strafrecht

Ob man zu Recht oder zu Unrecht mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird: Für den Mandanten bedeutet die Auseinandersetzung mit der Strafjustiz immer eine besondere Belastung. In vielen Fällen sieht man sich schnell auf der Anklagebank in öffentlicher Sitzung im Gerichtssaal.

Strafverteidigung bedeutet aber nicht automatisch, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Ein Verfahren kann durch die Strafermittlungsbehörde, die Staatsanwaltschaft, bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens eingestellt werden, nicht nur wegen erwiesener Unschuld, sondern auch wegen geringer Schuld. Oftmals geschieht dies gegen Zahlung einer Geldbuße. Eine weitere Möglichkeit ist der Erlass eines Strafbefehls im schriftlichen Verfahren, auch so wird der Makel einer öffentlichen Hauptverhandlung vermieden.

Zwei Dinge sind in der Regel unabdingbar für ein möglichst positives Ergebnis: Der umgehende Kontakt zu einem Strafverteidiger und die Vermeidung jeglicher Äußerung zum Tatvorwurf ohne vorherige Rücksprache mit seinem Anwalt.