Rufen Sie uns an:
Anwälte


Aktuelles

Welche Änderungen sind seit dem 1.12.2020 zu beachten?
Am 1.12.2020 sind die durch das WEMoG eingeführten Neuregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten.
Für Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei die vielfältigen Änderungen, die sich in Bezug auf die Abhaltung von Eigentümerversammlungen ergeben haben.
Der nachfolgende Überblick erläutert die Neuregelungen und gibt erste Hinweise zu deren Anwendung.

Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen der Länder aufgrund des Corona-Virus haben Hotels und Restaurants dazu gezwungen über mehrere Wochen zu schließen. Trotz Kurzarbeitergeld und Soforthilfen verbleibt bei den Betrieben ein erheblicher Schaden. „Kein Problem“ denkt, wer eine Betriebsunterbrechungs-/-schließungsversicherung abgeschlossen hat.

Aufgrund der bestehenden Reisewarnungen können derzeit eine Vielzahl von Pauschalreisen nicht angetreten werden. Was heißt das für die anstehenden Sommerurlaube? Sollte man zeitnah stornieren?

In Verbraucherkreditverträge müssen die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in klarer und prägnanter Form geregelt sein. Hierbei betont der Europäische Gerichtshof, dass es nicht ausreiche, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist.
Kanzlei
Rechtsgebiete
Kontakt
In vielen Fällen ist eine schnelle und manchmal sofortige Kontaktaufnahme zu Ihrem Rechtsanwalt erforderlich. Wir bemühen uns daher immer, schnellstmöglich Unterstützung zu gewähren und trotz aller Gerichtstermine, auswärtiger Verpflichtungen und Mandantenbesprechungen zeitnah für Sie erreichbar zu sein. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Fragen in bereits laufenden Angelegenheiten direkt mit dem Sekretariat „Ihres“ Anwaltes abzuklären, natürlich gerne auch per E-Mail. In vielen Fällen kann Ihnen direkt weitergeholfen werden.
Kanzlei Krall, Kalkum & Partner
- Birkenweiher 13
42651 Solingen - Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr - 0212 - 22210-0
- 0212 - 22210-40
- info@krall-kalkum.de