Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist seit 2005 zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Wohnungseigentums- und Mietrechts sowie des Bauträger-, Makler- und Immobilienrechts.

Gerade auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts lassen sich rechtlich tragfähige Ergebnisse vielfach nur durch eine spezialisierte fachanwaltliche Beratung und Vertretung erzielen.

Der Fachanwaltstitel ist eine Auszeichnung für eine herausragende anwaltliche Qualifikation. Als Fachanwalt wird nur zugelassen, wer über besondere theoretische Kenntnisse und überdurchschnittliche praktische Erfahrung auf einem der zur Fachanwaltschaft geeigneten Rechtsgebiete verfügt, was in einem besonderen Prüfungsverfahren vor der Rechtsanwaltskammer sowie durch ständige Fortbildung nachzuweisen ist.