Fachanwalt für Erbrecht

Schätzungsweise 1,3 Billionen € werden in den nächsten 10 Jahren vererbt werden. Es wird immer wichtiger, Vorsorge für den Fall des Ablebens zu treffen. Insbesondere wenn Immobilien oder Unternehmen zum Nachlass gehören, können Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers zur sinnlosen Zerschlagung von Vermögenswerten führen.

Aber: Das „Standardtestament“ gibt es nicht. Jeder Nachlassfall ist anders gelagert und bedarf der juristischen Gesamtschau, die auch familienrechtliche, zivilrechtliche und steuerrechtliche Aspekte einbezieht. Durch seine besondere Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht stellt Michael Kleimt auf diesem hochkomplexen Rechtsgebiet sicher, dass rechtzeitig eine gut bedachte und rechtlich unangreifbare letztwillige Verfügung erstellt wird. Diese Problematik, über die viele nicht gern sprechen, wird von ihm auch abseits des konkreten Falles zum Inhalt von Fachvorträgen gemacht.