Angela Krall

Rechtsanwältin für Familienrecht
Freie Mitarbeiterin

Fachanwältin für Familienrecht

Als 1997 der Titel des Fachanwalts für Familienrecht eingeführt wurde, zählte Angela Krall zu den ersten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, denen diese Bezeichnung verliehen wurde. Seit Jahrzehnten ist sie auf diesem schwierigen Rechtsgebiet tätig, das über profunde Rechtskenntnisse hinaus besonderes Einfühlungsvermögen und Mitgefühl verlangt. Gerade in Familiensachen steht neben dem persönlichen und wirtschaftlichen Schicksal des Mandanten in vielen Fällen auch das Wohl und die Zukunft von Kindern im Vordergrund.

Angela Krall ist bei Mandanten und Gerichten nicht nur für ihre fachliche Kompetenz, sondern auch für ihre ruhige und oftmals ausgleichende Arbeitsweise bekannt und geschätzt. Sie sieht ihre Aufgabe nicht darin, in streitigen Angelegenheiten noch „Öl ins Feuer zu gießen“, sondern sie sucht den Ausgleich und die für beide Seiten tragbare Lösung, damit am Ende des Verfahrens die Beteiligten die menschliche Achtung voreinander nicht verloren haben und auch für betroffene Kinder ein vernünftiges Ergebnis erreicht wird.