Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bereits seit 2006 ist Jochen Ohliger Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus ist er seit vielen Jahren Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa e.V.

In den letzten Jahren ist der Bereich der Unfallregulierung zunehmend komplizierter und anspruchsvoller geworden. Das hängt zum einen damit zusammen, dass es in der Rechtsprechung eine Vielzahl von neuen Entwicklungen gegeben hat, so etwa zur Frage der Erstattung der Umsatzsteuer oder der Erstattung von Mietwagenkosten. Auf der anderen Seite versuchen die Versicherer naturgemäß, ihre Zahlungspflicht möglichst gering zu halten. Das hat dazu geführt, dass ein Sachverständigengutachten oder eine Reparaturrechnung in vielen Fällen heute nicht mehr ausreicht, den Schaden am eigenen Fahrzeug ohne weiteres zu belegen.

Aus seiner langjährigen Erfahrung kennt Jochen Ohliger natürlich die Problemstellungen der Unfallabwicklung umfassend und kann seinen Mandanten durch frühe Korrespondenz mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung viel Ärger und Arbeit abnehmen.

Einen weiteren wichtigen Bereich stellen die verkehrsrechtlichen Bußgeld- und Strafverfahren dar. Angefangen von der Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Rotlichtverstoß mit den einhergehenden Punkten in Flensburg bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfes des Entfernens vom Unfallort oder der Trunkenheitsfahrt: Stets ermittelt Ohliger umfassend den Sachverhalt und prüft, ob sich ein Einspruch, vielleicht auch eine Gerichtsverhandlung, lohnt, um ein günstigeres Ergebnis zu erzielen.